Informationsveranstaltung der Kreispolizeibehörde für die Mitglieder Kreisjägerschaft Gütersloh


In einer außergewöhnlichen Abendveranstaltung informierte die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Gütersloh am 25. September Jägerinnen und Jäger der Kreisjägerschaft zu den neusten Bestimmungen und Entwicklungen zur Registrierung von Jagdwaffen und deren sicherer Aufbewahrung. Als Vorsitzender der Kreisjägerschaft Gütersloh lobte Ralf Reckmeyer die gute Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde sowie der Unteren Jagdbehörde. Ein beständiger Austausch zwischen Jägerschaft und Kreisbehörden ermöglichen die rasche Weitergabe von Informationen über ordnungs- und jagdpolitische Entwicklungen an die Hegeringe und die Jagdausübenden. Er betonte zudem die Bedeutung gesicherter Informationen über die Arbeit der Kreispolizeibehörde zur Vermeidung von Fehlinformationen und Vorurteilen. Abteilungsleiter Bernhard Thimm begrüßte als Vertreter der Waffenbehörde die ca. 300 erschienenen interessierten Jägerinnen und Jäger. Mit dem erklärten Ziel eines gegenseitigen Kennenlernens für eine von Vertrauen geprägten Zusammenarbeit, stellte er zunächst alle zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Behörde vor. Diese stellten im Anschluss in kurzen Vorträgen ihre Arbeit vor und bezogen sich dabei auf die verschiedenen waffenrechtlichen Aspekte.

Die zuständigen Sachbearbeiterinnen, die für die Bearbeitung von Anträgen zur Waffenregistrierung zuständig sind, merkten an, dass bei vielen Waffenbesitzern noch unzureichende Informationen über die Verfahren bei Anmeldung, Eintragung in die Waffenbesitzkarte und Überlassung von vorhandenen Schusswaffen existieren. Sie stellten das derzeit gültige Verfahren vor. Neuerungen im Waffengesetz machen hierbei ein stringenteres Vorgehen notwendig. Dies führt zu einer deutlichen Verlängerung der Bearbeitungszeiträume. In der Präsentation wurden die notwendigen Antragsformulare kurz vorgestellt, die auch auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde eingesehen bzw. heruntergeladen werden können. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Dokumentation der Waffenaufbewahrung verlangt werden muss.

Die Sachgebietsleiterin zur Waffenregistrierung stellte dann die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung von Waffen vor. Ihr Appell richtete sich an die Antragstellenden, vollständig ausgefüllte Anträge einzureichen, um die Dauer der Bearbeitung nicht unnötig zu verlängern. Grund für die heute deutlich längere Bearbeitungszeit sind neue Bestimmungen zur Überprüfung der Eignung zum Waffenbesitz (Zuverlässigkeit, Bedürfnis und Eignung) die heute bei jeder neuen Waffeneintragung durch Informationen aus dem Bundeszentralregister, von der Staatsanwalt, von der Polizei und dem Verfassungsschutz eingeholt werden müssen.

Zur Feststellung des Bedürfnisses muss ein neu ausgestellter Jagdschein an die Kreispolizei als Kopie geschickt werden, weil eine Weitergabe der Daten von der unteren Jagdbehörde an die Polizei heute aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich ist. Abgelaufene Waffenpässe müssen bei der Behörde zurückgegeben werden.

Im Anschluss an die Kurzvorträge konnten etliche Unklarheiten bezüglich der Waffeneintragung und der Überlassung, zu den Besonderheiten beim Erwerb von Kurzwaffen, sowie zur Ausstellung und Gültigkeit des europäischen Feuerwaffenpasses durch Fragen aus dem Publikum geklärt werden.

Die vielen Fragen zur Waffenaufbewahrung, die sich nach der Konkretisierung der bestehenden Gesetze durch das Urteil des OVG NRW vom 30.08.2023 ergaben, waren der eigentliche Anlass zu dieser Informationsveranstaltung. Ein Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde zeigte hierzu die legal bestehenden Möglichkeiten auf. Diese wurden bereits in früheren Beiträgen im RWJ dargestellt. Wesentlich dabei ist die Verwendung eines sogenannten „gedanklichen Schlosses“ (Zahlenschloss) entweder zur Sicherung des eigentlichen Waffenschrankes oder des betreffenden Schlüssels. Die Frage nach der Aufbewahrung eines Notfallschlüssels zur Überwindung des Zahlenschlosses wurde dahingehend beantwortet, dass dieser ebenfalls im gesicherten Schrank aufbewahrt werden muss. Im Notfall ist also die Notöffnung durch den Händler oder Hersteller notwendig. Die Aufbewahrung in einem Bankschließfach ist nicht gestattet.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die eigene Umrüstung des Waffenschrankes mit einem Zahlenschloss nicht zulässig ist, da eine Zertifizierung verlangt wird. Es ist für die Besitzer älterer Schränke möglich, den Schlüssel in einem gesonderten, mit gedanklichem Schloss gesicherten Schlüsseltresor der Widerstandsklasse 0 oder 1 zu verwahren.

Die Übergangsfrist zur Nachbesserung der gesetzeskonformen Waffenaufbewahrung endete am 1. Juni dieses Jahres. Wer sich also rechtzeitig gekümmert hat, ist auf der sicheren Seite.

Abteilungsleiter Bernhard Thimm betonte in seinem abschließenden Beitrag das Selbstverständnis seiner Behörde als Partner der Legalwaffenbesitzer im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Er bezeichnete seine Abteilung als „Ermöglichungsbehörde“ und nicht allein als sanktionierende Kontrollbehörde. Dennoch ist die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Interesse der öffentlichen Sicherheit notwendig und gerade in NRW politisch gewollt. Dies geht einher mit der Androhung von erhöhten Bußgeldern.

In einem Erlass des NRW-Innenministeriums wurden die Bußgelder für fahrlässige Verstöße auf 500 Euro und für vorsätzliche Verstöße auf 1000 Euro festgesetzt. Dies gilt für Verstöße bei der Waffenaufbewahrung, aber auch bei Verstößen in den neuen Waffenverbotszonen. Ein Jagdmesser auf einer öffentlichen Veranstaltung kann zu erheblichen Problemen führen. Nur auf dem Weg zur Jagd ist das Mitführen dieser Messer gestattet. Es wurde seitens der Kreispolizeibehörde versucht, für die Legalwaffenbesitzer einen anderen, angemessenen Bußgeldrahmen und Karenzzeiten bei der Waffenregistrierung anzuregen. Dies ist weitgehend gelungen. Für Verstöße bei der Waffenaufbewahrung ist die genannte Bußgeldsumme jedoch gültig. Ebenso erlischt in diesem Fall die waffenrechtliche Erlaubnis. Aufgrund der zunehmenden Gewalt in der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel in der Messerattacke von Solingen, geht die politische Entwicklung in NRW hin zu einem sog. „Sicherheitspaket“. Laut Bernhard Thimm sieht es so aus, als würden die Verfahren noch bürokratischer und die Abfragen zur Eignung und Zuverlässigkeit weiter verschärft und deutlich komplexer. Dadurch verlängert sich zukünftig wahrscheinlich auch die Dauer bei der Waffeneintragung.

Abschließend kam auch das leidige Thema Aufbewahrungskontrollen zur Sprache. Die Kreispolizeibehörden wurden vom Innenministerium aufgefordert, diese verstärkt durchzuführen. Das Ziel ist dabei eine Quote von 10 %. Die Aufsichtsbehörde des Landes überprüft die Umsetzung dieser Kontrollen. Für den Kreis Gütersloh bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 400 Kontrollen pro Jahr. Die Kontrollen sind unangekündigt und werden durch zwei Polizeibeamte und zwei Mitarbeiter*innen der Waffenbehörde durchgeführt. Diesen ist der Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen die Waffen aufbewahrt werden, zu ermöglichen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Verschieben der Kontrolle möglich. Ziel der Kontrollen ist es, die Möglichkeit zum Abhandenkommen der Waffen und den Zugriff unberechtigter Personen auszuschließen, sowie den Waffenbestand mit den amtlichen Eintragungen abzugleichen. Diskrepanzen zwischen Eintragungen und vorgefundenen Waffen gelten als illegaler Waffenbesitz und werden entsprechend streng geahndet. Bernhard Thimm betonte in diesem Zusammenhang, dass auch wenn von den legalen Waffenbesitzern kaum eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu erwarten ist, eine stringente Kontrolle im öffentlichen Interesse ist, um möglichen Missbrauch zu verhindern.

In der Vergangenheit seien auch bei einzelnen Jägern Unregelmäßigkeiten und missbräuchlicher Umgang aufgefallen, die es zu vermeiden gilt. Er kündigte aber an, dass die Kontrollen mit Augenmaß durchgeführt werden, also nicht mit vordergründig restriktiver Absicht, aber mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Er schloss mit dem Angebot, sich bei Fragen zum Waffenrecht informell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde wenden zu können. Am Ende der Veranstaltung nutzten viele Jägerinnen und Jäger die Möglichkeit, an Thementischen die Vertreter der Waffenbehörde auf individuelle Fragen zur Registrierung und Waffenaufbewahrung anzusprechen.

Hier kann die Präsentation des Abends heruntergelden werden: