Jungjägerausbildung – Anmeldung

Ausgebucht: Anmeldung zur Jägerausbildung 2023

Der Jungjägerkurs 2024 ist ausgebucht!

Die maximale Teilnehmerzahl des Ausbildungslehrgangs ist auf 30 Personen begrenzt. Von den 30 Lehrgangsteilnehmern dürfen maximal 8 Personen teilnehmen, die bis zum 01.05.2024 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Anmeldung zum Kurs ist nur in Verbindung mit einem Aufnahmeantrag in die Kreisjägerschaft möglich. Die Teilnehmerplätze werden nach dem „Windhundverfahren“ vergeben. (Der Eingang der Anmeldungen ist hierfür maßgeblich)!

Für die Zulassung zur Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren und kein laufendes Verfahren. Die Teilnehmer müssen zu Beginn des Kurses (Stichtag 1. Oktober) mindestens das 15 Lebensjahr vollendet haben.

Der Unterricht findet im Hubertusheim, Moorweg 81, 33378 Rheda-Wiedenbrück statt.

Geplant ist nach den Herbstferien am 16.10.2023 mit einem Infoabend zu beginnen. Der erste Schulungstermin wird dann der Sonntag am folgende Wochenende sein.

Unterrichtstage: Dienstag von 18:30 bis 21:45 Uhr
Samstag oder Sonntag von 9:00 bis 12:15 Uhr (Themen z.B. Jagdbetrieb im Revier ab 12:30 Uhr) 

Einige Sonderthemen wie z.B. Schulung zur kundigen Person werden voraussichtlich am Mittwoch stattfinden. Reviergänge und Exkursionen sind für den Sonntag eingeplant.

Die Termine für das Übungsschießen Büchse sowie Flinte finden ab Januar jeden Freitag bis ca. Ende April auf dem Schießstand in Warendorf (Butterpatt) statt. Die Prüfungstermine beginnen in der Regel in der letzten Aprilwoche mit der schriftlichen Prüfung. 

Ausbildungsinhalte

Für die Prüfung muss der Jagdscheinanwärter umfassende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten in Praxis und Theorie erwerben:

Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz, Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land und Waldbaus, Wildschadenverhütung, Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen), Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts sowie des Natur- und Landschaftspflegerechts.

In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit jagdlich genutzten Lang- und Kurzwaffen (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert.

Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt, sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft, aber auch die Behandlung des erlegten Wildes.

Lehrgangsgebühren:  1.250,00€ zuzüglich Unterrichtsmaterial, Munition und Prüfungsgebühr

Verbindliche Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Beide nachstehenden Formulare sind ausgefüllt an den Obmann zu schicken.

Für die Mitgliedschaft in der KJS Gütersloh und Ausbildungsvertrag verwenden Sie bitte nebenstehende PDF-Dokumente.